Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung, Kieferorthopäde / Zahnspange in Dortmund   |   Kieferorthopädie Dr. Karl-Heinz Bernsdorff, Dortmund

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Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung?

 

Normalbehandlung


Grundsätzlich will jeder das Beste für sein Kind.

Wann ist also der richtige Zeitpunkt, mit einer kieferorthopädischen Behandlung zu beginnen?

Immer mehr Kinder werden schon früh mit einer Klammer versorgt, mit dem Ziel, eine spätere Behandlung zu erleichtern. Hier gibt es aber viele verschiedene Ansichten.

Fast immer ist es notwendig, bis zum Abschluss des Zahnwechsel, also bis zum 13. - 16. Lebensjahr zu behandeln. Wird also mit einer Behandlung sehr früh angefangen, besteht oft die Gefahr einer recht langen Behandlungszeit, ohne dass man, nach meinem Verständnis, einen großen Vorteil erhält.

Schauen Sie doch einmal meine Bildergalerie an von Kindern, bei denen wir einfach nur abgewartet haben.
Klar, auch hier musste in den meisten Fällen behandelt werden, aber eben teilweise erst Jahre später und dadurch auch deutlich kürzer.

Oft kann die Natur, wenn man sie nur läßt, auch Vieles alleine regeln.

Daher bin ich der Meinung, immer so früh wie nötig, aber auch so spät wie möglich mit einer Behandlung anzufangen

Meist ist es ausreichend, ein Kind im Alter von 7 - 8 Jahren erstmals beim Kieferorthopäden vorzustellen (Erstvorstellung ).

Eine normale Behandlung darf im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen frühestens mit Beginn der späten Wechselgebissphase (Durchbruch von bleibenden Eckzähnen/ kleinen Backenzähnen, Alter meist zwischen 9 und 11 Jahren, manchmal aber auch früher oder später) begonnen werden.

In begründeten Einzelfällen ist jedoch auch schon früher eine Behandlung sinnvoll.

Frühbehandlung

In begründeten Einzelfällen ist es sinnvoll, schon ab einem Alter von 4 - 5 Jahren zu beginnen.

 

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Frontzahnstufen größer 9 mm
  • frontale und seitliche Kreuzbisse
  • offener Biss
  • Vorbisse (Progenien)
  • Lippen-/ Kiefer-/ Gaumenspalten