Kosten der kieferorthopädischen Behandlung bei Beihilfe Versicherten / Ihre Zahnspange vom Kieferorthopäden in Dortmund   |   Kieferorthopädie Dr. Karl-Heinz Bernsdorff, Dortmund

Bewertung Ihrer Behandlung

Über eine Rückmeldung zu Ihrer Behandlung würden wir uns sehr freuen.
Helfen Sie uns, unsere Leistungen zu optimieren.

Beihilfen


Privat und doch nicht Privat

Bei Beihilfepatienten gilt grundsätzlich zunächst die Regelung der privat versicherten Patienten.

Grundlage ist hier die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die für uns Kieferorthopäden gesetzlich vorgeschrieben und bindend ist.

Leider haben die Beihilfestellen darüberhinaus sehr eigene, uns nicht bekannte und von der GOZ abweichende Regelungen.

So kann es vorkommen, dass einzelne, korrekt und auch sinnvoll erbrachte und nach der GOZ korrekt berechnete kieferorthopädische Leistungen von den Beihilfestellen als nicht beihilfefähig benannt werden.

Daher ist es umso wichtiger, auch die Beihilfestelle den Heil- und Kostenplan überprüfen zu lassen, um so unerwünschte Nichterstattungen zu vermeiden bzw. im Vorfeld erkennen zu können.

Rechnen Sie damit, dass bei einer hochwertigen, zeitgemäßen kieferorthopädischen Behandlungen eventuell keine vollständige Erstattung durch Ihre Beihilfestelle erfolgt.

 

 

Erwachsene Beihilfepatienten

Bislang hat die Beihilfe eine Kostenzusage für eine kieferorthopädische Behandlung bei erwachsenen Patienten nur dann erteilt, wenn eine große skelettale Anomalie vorliegt, die eine kombiniert kieferchirurgische- / kieferorthopädische Behandlung erfordert.

Dies entspricht der Regelung bei erwachsenen, gesetzlich versicherten Patienten.

 

Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist aber das Urteil des VGH Baden- Württemberg

vom 02.05.2012,  AZ 2 S 2904/10.

Vielleicht geht von diesem Urteil eine Signalwirkung aus.